Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impact Development GmbH (IMPACT genannt)

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der IMPACT und für sämtliche Verträge mit Kunden. Unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von IMPACT angebotenen bzw. vertraglich vereinbarten Leistungen. Sie werden vom Kunden/von der Kundin (nachfolgend: der Kunde) als zum Vertragsinhalt gehörend anerkannt. Die Anwendbarkeit von anderen allgemeinen Vertragsbedingungen als den vorliegenden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2 Soweit Dienstleistungs- oder andere Verträge der IMPACT Bestimmungen enthalten, die von den folgenden AGB abweichen, gehen die individuellen vertraglichen Vereinbarungen diesen AGB vor.

2. Mitwirkungspflicht der Kunden

2.1 Um IMPACT die gewünschte professionelle Arbeit zu erm glichen, wird der Kunde IMPACT zur geschäftlichen, organisatorischen und personellen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren. Der Kunde wird insoweit möglich und erforderlich, im betreffenden Projekt mitwirken, und zwar wie folgt:

2.1.1 Sämtliche Fragen der IMPACT über die tatsächlichen und spezifischen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und zeitgerecht beantwortet. Dazu gehören auch Fragen zu einzelnen Personen und innerbetrieblichen Verhältnissen, sofern diese für den Auftrag notwendig und dem Ansprechpartner bekannt sind.

2.1.2 IMPACT wird auch ungefragt und m glichst frühzeitig über solche Umstände oder Situationsänderungen informiert, wenn diese von Bedeutung für den Auftrag sind.

2.1.3 Allfällige von IMPACT gelieferten Zwischenergebnisse werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. den Auftrag zutreffen. Allenfalls erforderliche Änderungen oder Korrekturen werden IMPACT sofort mitgeteilt.

3. Unabhängigkeit

3.1 IMPACT-Mitarbeitende und von ihr involvierte Netzwerkpartner garantieren höchste Professionalität in der Ausführung ihrer Leistungen.

3.2 Bei Assessment & Development Centern garantiert IMPACT eine vollkommen unabhängige Einschätzung der Kompetenzen von Kandidaten. Diese sind unbeeinflusst von Interessenskonflikten. Entsprechend werden auch dazu gehörende Empfehlungen unabhängig abgegeben.

4. Vertraulichkeit

4.1 IMPACT wird alle vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über das Unternehmen, über seine Kundenbeziehungen, Mitarbeiter und innerbetrieblichen Verhältnisse strikt vertraulich behandeln, soweit diese Informationen nicht ohnehin allgemein bekannt sind. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

4.2 IMPACT steht dafür ein, dass sie ihren Netzwerkpartnern und Mitarbeitenden Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten auferlegt hat, die den Regelungen im Abschnitt 4.1 entsprechen.

5. Datenschutz und Datensicherung

5.1 IMPACT verpflichtet sich, die gesammelten personenbezogenen Daten zu schützen. Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG hat demnach jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weitergegeben. In enger Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern bemühen wir uns, die Datenbanken so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten oder Missbrauch und Fälschung zu schützen. Die uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellten Daten nutzen wir ausschliesslich zur Ausführung unserer Dienstleistungen und halten uns dabei an folgende Bearbeitungsgrundsätze des DSG (Art. 4 – 7), welche besagen, dass - Daten nur rechtmässig erhoben werden dürfen. Dies bedeutet, dass sie nicht durch Drohung oder Täuschung oder ohne das Wissen der Betroffenen beschafft werden dürfen.

- die Bearbeitung der Daten nach Treu und Glauben zu erfolgen hat, d.h. sie muss für den Einzelnen erkennbar sein. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit muss ebenfalls eingehalten werden. Er besagt, dass im einzelnen Fall zwar so viele Daten wie nötig, allerdings auch so wenige wie m glich zu bearbeiten sind.

- Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden. Dies bedeutet, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf unsere Speichermedien haben.

Wird mit dem Kunden keine aussergewöhnliche Vereinbarung bezüglich Datenaufbewahrung vereinbart, gilt:

- Die physischen Daten werden nach spätestens 3 Monaten nach Abschluss des Auftrages vernichtet. Bis dahin sind sie nur für berechtigte Personen zugänglich.

- Die elektronischen Daten werden auf unserem Server gespeichert und nach 5 Jahren endgültig gelöscht.

6. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung

6.1 IMPACT räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsauftrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Geheimhaltungspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung der IMPACT richtet sich in Fällen einer vorzeitigen Kündigung nach den Abschnitten 6.2 bis 6.3.4.

6.2 Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten und fest vereinbarten Leistungen der IMPACT zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar, die vereinbarten Auslagen sowie die aufgelaufenen Spesen an IMPACT. Berechnungsbasis für Honorare sind die jeweils allgemein geltenden Tagessätze derjenigen Personen, die für den Auftrag eingesetzt werden, sowie die Verkaufspreise der im Projekt eingesetzten Produkte. Mehr als den für das gekündigte Projekt vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis darf IMPACT nach dieser Bestimmung nicht abrechnen. Wenn für einzelne Bereiche innerhalb eines Vertrages Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind, gilt Satz 3 dieses Abschnitts für die Abrechnung der jeweils erbrachten Leistungs-Einheiten.

6.3 Werden vom Kunden gebuchte Leistungen vor dem geplanten Termin storniert, so sind je nach Dienstleistung folgende Honorare fällig:

6.3.1 Online Coaching Programme

- Bei Stornierung von Online Coaching-Programmen VOR BEGINN des Coachings wird der Betrag mit Abzug von CHF/EUR 2’000.—Administrations-Gebühren rückerstattet, sofern die Stornierung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Buchung erfolgt.

- Andernfalls und NACH BEGINN des Programmes erfolgt KEINE Rückerstattung.

- Geleistete Anzahlungen werden NICHT rückerstattet.

6.3.2 Assessment und 1:1-Coaching

- Bei Stornierung weniger als 1 Arbeitstag vor dem geplanten Termin: 100 % des Honorars

- Bei Stornierung weniger als 3 Arbeitstage vor dem geplanten Termin: 80 % des Honorars

- Bei Stornierung weniger als 5 Arbeitstage vor dem geplanten Termin: 50 % des Honorars

6.3.3 Training, Teamentwicklung und Workshops

- Bei Stornierung weniger als 1 Woche vor dem geplanten Termin: 100 % des Honorars

- Bei Stornierung weniger als 3 Wochen vor dem geplanten Termin: 50 % des Honorars

- Bei Stornierung weniger als 5 Wochen vor dem geplanten Termin: 25 % des Honorars

Ergänzung zu Punkt 6.3.1. – 6.3.2.

Effektiv entstandene Kosten durch Annullierung (z. B. Hotelkosten, Auslagen) werden in jedem Fall zu 100% an den Kunden weiterverrechnet.

7. Rechnungsstellung, Zahlung

7.1 Für alle Angebote und Verkäufe der IMPACT gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste und der einzelnen Offerte. Reisespesen werden zusätzlich verrechnet.

7.1.1 Für die Online-Angebote gilt eine Zahlungsfrist von 3 Arbeitstagen. Die Zahlung ist im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung oder Ratenzahlung kann im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.

7.2 Rechnungen der IMPACT für Offline-Angebote sind generell innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum fällig.

7.3 Ist ein Kunde mit der Begleichung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist IMPACT berechtigt, ihre Arbeit am Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

8. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

IMPACT kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn Fixtermine vereinbart worden sind. Für Schaden, der dem Kunden infolge eines allfälligen Verzugs entsteht, haftet IMPACT nur insoweit, als sie den Verzugseintritt zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat IMPACT beispielsweise einen unvorhergesehenen Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der IMPACT, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und der IMPACT die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

8.1 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist IMPACT berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verschiebung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von 8.1. die Leistung von IMPACT dauerhaft unmöglich, so wird IMPACT von ihren Vertragspflichten frei.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Falls etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines von IMPACT erstellten Werkes und anderer erbrachten Leistungen darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäss Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, sind die Haftung und Gewährleistung von IMPACT ausgeschlossen. IMPACT übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheiten gemäss Abschnitt 5 beruhen.

9.2 IMPACT schliesst die Haftung für allfällige dem Kunden im Verlaufe der Erbringung der vertraglichen Leistungen (Auftrag, Kauf, Werkvertrag usw.) entstandenen Schäden im gesetzlich zulässigen Mass aus. Insbesondere lehnt IMPACT die Haftung für Schäden ab, die dem Kunden durch leichtes Verschulden seitens der Mitarbeitenden und Organe der IMPACT verursacht worden sind.

10. Urheberrechte

10.1 Sämtliche von IMPACT angebotenen Dienstleistungen und Produkte unterliegen dem Kopierschutz von IMPACT bzw. des jeweiligen Produkte-Copyrightholders. Die unautorisierte Reproduktion aller Materialen und Softwareprodukten stellt eine Verletzung dieser Urheberrechte dar.

10.2 Ausgenommen vom Kopierschutz sind diejenigen Materialien, welche für den Kunden in einem besonderen Entwicklungsauftrag erarbeitet werden. Diese Arbeitsergebnisse gehen in das Copyright des Kunden über.

11. Rechtswahl

11.1 Sämtliche vertraglichen Beziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht.

11.2 Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB infolge Nichtigkeit keine Anwendung finden können, so berührt dieser Umstand nicht die Gültigkeit der übrigens Bestimmungen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für die Leistungen der IMPACT ist der Firmensitz Richterswil ZH.

12.2 Gerichtsstand für allfällige gestützt auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien erfolgende Klagen gegen IMPACT ist Horgen ZH.

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